Am Institut für Referenzmaterialien und Messungen (IRMM) als ein Institut des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zur PA-Analytik in Lebens- und Futtermitteln eingerichtet.
Erarbeitet werden Referenzmaterialien, die eine differenzierte Analyse und exakte Bestimmung des toxischen Inhalts in nationalen Laboratorien ermöglichen sollen.
Diese sind erforderlich, da das toxische Potential von den ca. 200 bekannten Pyrrolizidin- Alkaloiden sehr unterschiedlich ist. Kennt man ihre spezifische Wirksamkeit nicht, würde man sie bei einer Analyse eines Lebens- oder Futtermittels "alle in einen Topf werfen" und hätte also nur den "mittleren Durchschnittswert". Es gibt aber hochtoxische und geringtoxische PA. Ein Durchschnittswert ist für eine Gefahreneinschätzung nicht aussagekräftig.
Das EU-Referenzlabor hat Ringversuche für nationale Referenzlaboratorien angeboten. Mehr dazu lesen Sie auf http://irmm.jrc.ec.europa.eu:80/EURLs/EURL_mycotoxins/interlaboratory_comparisons/Pages/index.aspx
Wegen der Giftigkeit und dem riesigen Vermehrungspotential ist Kreuzkraut zu einem Hauptproblem der Viehhaltung in Großbritannien, Neuseeland und einzelner Regionen Amerikas geworden.
In der Schweiz steht Senecio inaequidens seit 2004 auf der Schwarzen Liste (Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen, www.cps-skew.ch ). "(...) Sämtliche Arten der Schwarzen Liste unterliegen der besonderen Sorgfaltspflicht. Invasive Pflanzen vermögen sich auf Kosten einheimischer Arten in der Natur zu etablieren. Sie tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Gemäß Art 8 h) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt muss das Einbringen solcher Arten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden (...)"
In der Freisetzungsverordnung der Schweiz steht das Schmalblättrige Greiskraut auf der Liste der verbotenen invasiven gebietsfremden Pflanzen.