Bekämpfung von Kreuzkrautvorkommen

Kommunale Flächen

Für einen möglichen Einsatz auf Flächen Ihrer Gemeinde haben wir für Sie ein Musteranschreiben entworfen, dass Sie natürlich frei nach Ihren Bedürfnissen ändern können.

Kreuzkraut Bekämpfung Musteranschreiben
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Weitere Informationen finden Sie hier

01.08.2016

Regulierung von Kreuzkräutern in Bayern

Vorläufige Hinweise zum Umgang mit Kreuzkräutern an Straßen der Bayerischen Staatsbauverwaltung

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (www.stmi.bayern.de) hat am 18.7.2016 umfangreiche (vorläufige) Maßnahmen zur Regulierung von Kreuzkräutern veröffentlicht.

 

Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geraten insbesondere das Jacobs- und das Wasserkreuzkraut ins Visier.

 

"(...) Um im gebotenen Rahmen den Pflichten als Grundeigentümer nachzukommen, verfolgt die Bayerische Staatsbauverwaltung im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Strategie „Beobachten – Informieren – Regulieren – Vorbeugen“. Ziel ist es, bei gefährdeten Nachbarflächen die Samenbildung und -verbreitung von Jakobs- und Wasserkreuzkraut auf Straßengrün- und Kompensationsflächen gezielt zu regulieren, ohne eine flächendeckende Beseitigung der heimischen Arten zu verfolgen.  Den rechtlichen Rahmen für die Regulierungsstrategie bilden das Futtermittel- und das

Nachbarschaftsrecht.(...)".

 

Eine der Grundlagen für diesen Beschluss bildete eine Umfrage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zum Vorkommen von Kreuzkräutern. Ansprechpartner sind aus der Abteilung Herbologie die Herren K. Gehring und  S. Thyssen, veröffentlicht 15.7.2016.

 

Die Umfrage stellt eine Übersicht zum Auftreten und der Befallsintensität mit Kreuzkraut-Arten (Senecio spp.) in Bayern. "(...) Es ging hierbei primär um eine Abschätzung der tatsächlichen Problematik bzw. der Häufigkeit dieser giftigen Unkräuter im Wirtschaftsgrünland. Die Ergebnisse dienen einer realistischen Abschätzung der Gefährdungslage für die Fachberatung, um ggf. Beratungsinitiativen gezielt einsetzen zu können.(...)".

 Dokumente online oder im weiteren als pdf-download:

(1) http://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz7_landschaftsplanung_kreuzkraeuter.pdf

(2) https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/fachinfo_kreuzkraut-umfrage_2016.pdf

stmi.bayern.de -Umgang mit Kreuzkräutern an Straßen 2016
Bayern: Hinweise zum Umgang mit Kreuzkräutern an Straßen der bayerischen Staatsbauverwaltung- vorlaeufig, 2016-07-18
iiz7_landschaftsplanung_kreuzkraeuter_vo
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LfL Bayern -Kreuzkraut-Umfrage, Ergebnisse 2016
Bayern: Fachinfo Kreuzkraut-Umfrage 2016, LfL Bayern, K. Gehring, S. Thyssen
fachinfo_kreuzkraut-umfrage_2016.pdf
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Niedersachen räumt Bekämpfungsmassnahmen ein (2009)

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eröffnet mit Anschreiben an die regionalen Geschäftsbereiche vom 18.8.2009 Möglichkeiten zur Bekämpfung von JKK auf straßenbegleitenden Grün- und Kompensationsflächen, um eine Ausbreitung einzuschränken. Unter Einhaltung verschiedener Vorab-Prüfungen kann eine rechtzeitige Schnittmaßnahme erfolgen, wo sich JKK auf benachbarte Weideflächen ausgebreitet hat oder sich auszubreiten droht.

Details dazu lesen Sie bitte auf der Internetseite strassenbau.niedersachsen.de hier...

Dort sind auch die Adressen der zuständigen Ansprechpartner in Niedersachsen genannt.

Niedersachsen
Einführung-gemeinsames-Merkblatt_Umgang-
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Bundesregierung

Die Bundesregierung, hier das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), betrachtet die Ausbreitung mit Sorge.

Die Bundesregierung weist in mehrfacher Schrift  darauf hin, dass Jakobskreuzkraut eine einheimische Pflanze sei und deswegen auf eigenen Flächen nicht bekämpft wird.

Jeder Flächenbewirtschafter sollte die Gefahren erkennen und ist in Eigenverantwortlichkeit zur Bekämpfung aufgerufen, soweit für Mensch- oder Tierwohl erforderlich.

Im Auftrag des BMELV hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Info-Broschüre online gestellt.

Kein Kreuzkraut mehr im Saatgut

Deutsche Saatguthersteller bieten keine Mischungen mehr an, die Kreuzkrautsamen enthalten, was bis 2009 mit Anteilen bis zu 4% anteilig der Fall war.

Die Reaktion der deutschen Saatguthersteller ist begrüßenswert. Sie haben die Gefahren erkannt und wollen die Ausbreitung von giftigen Kreuzkräutern nicht begünstigen.

Deutsche Bahn AG bietet Hilfe an

Der Arbeitskreis  Kreuzkraut e.V. konnte die Deutsche Bahn AG zu Bekämpfungsmaßnahmen aufrufen. Diese kommen z.B. dort zum Tragen, wo vermehrtes Vorkommen von Kreuzkräutern anliegende Futtermittelgewinnungsflächen durch Samendruck gefährdet.

 

Größere Vorkommen von Kreuzkräutern auf Gelände der Deutschen Bahn AG können Sie ab sofort dem AK KK melden. Richten Sie Ihre detaillierte Beschreibung der Strecken sowie ein oder mehrere deutliche Fotos dieser Stellen per E-Mail an unsere Hessen-Sprecherin Marlit Hoffmann. Sie wird Ihre Meldung nach Berlin an den Umweltbeauftragten der DB weiterleiten, der uns seinen persönlichen Einsatz zugesichert hat.

E-Mail hoffmann@ak-kreuzkraut.de