Nulltoleranz in Lebens- und Futtermitteln

siehe auch unter Recht, Gesetz, Forschung: PA in Lebens- und Futtermitteln

Grenzwertfestlegung für PA in Nahrungsmitteln

Warum Nulltoleranz? Eine Stellungnahme von Dr. Helmut Wiedenfeld

1. Das damalige Bundesgesundheitsamt (heute BfArM) hat 1992 erlassen:

Bei allen Heilpflanzen oder Zubereitungen hieraus, die toxische PA enthalten, muss sichergestellt sein, dass die tägliche Aufnahmedosis weniger als 1µg beträgt; während der Schwangerschaft und der Stillzeit dürfen diese Phytopharmaka nicht eingenommen werden; die Einnahmedauer ist auf 6 Wochen pro Jahr zu beschränken.

2. Dies wurde erlassen auf Grund der zur damaligen Zeit bekannten Intoxikationsfälle (literaturbekannt). Dieser Erlass begründete sich auf der Tatsache, dass sowohl ein akut toxisches Potenzial vorliegt (insbesondere bei Kindern; der Erlass wurde auch damals so schnell durchgesetzt, da ein 5-jähriges Kind durch einen Hustentee, der toxische PA enthielt, verstorben war), aber insbesondere ein chronisches toxisches Potenzial, das sich dadurch äußert, dass schon geringe Mengen an PA über einen längeren Zeitraum aufgenommen, irreversible Leberschädigungen bis zum Leberkarzinom herbeiführen können; daher die geringe tägliche Aufnahmemenge und die zeitliche Begrenzung. Wegen der besonderen Kindgefährdung wurde während Schwangerschaft und Stillzeit die medizinische Verwendung komplett untersagt.

3. Dies sind z.Zt. die einzig festgelegten Grenzwerte

für Zubereitungen, die toxische Pyrrolizidinalkaloide enthalten.

Will man so etwas auf Nahrungs-/ Lebensmittel übertragen, muss Folgendes klar sein:

  • Im Gegensatz zu Arzneimittel gibt es in diesem Fall keine vorgeschriebene tägliche Aufnahmedosis (oder soll auf einer entsprechenden Milchpackung stehen: "Von diesem Produkt dürfen pro Tag nur 500 ml aufgenommen werden, da sonst eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen ist" oder auf einem Salat: "Von diesem Salat darf nur 100g pro Tag verzehrt werden" oder auf Honig "Die tägliche Verzehrmenge darf 10g nicht überschreiten, da sonst gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können"?)

Wie immer auch der Grenzwert aussehen mag: wegen der Langzeittoxizität müsste in jedem Falle auf dem Produkt stehen: "Dieses Produkt darf nur 6 Wochen pro Jahr verzehrt werden".

 

Ebenfalls müsste darauf hingewiesen werden, dass Schwangere und stillende Mütter dieses Nahrungs-/ Lebensmittel überhaupt nicht verzehren dürfen. Und am Besten sollte man diese Produkte für Kleinkinder generell verbieten.

 

Dies sind meine Argumente dafür, dass für Nahrungs-/ Lebensmittel eine solche Grenzwertregelung unsinnig ist.

4. Folglich kann und darf es für Nahrungs- /Lebensmittel nur eine Nulltoleranz geben.

 

Jeder, der in diesem Zusammenhang daher über Grenzwerte diskutiert, muss sich klarmachen, dass hiermit ein nicht kalkulierbares Risiko geschaffen wird: wer soll kontrollieren, dass PA in kontaminiertem Salat, Milch oder Honig nicht von Kleinkindern, über Schwangere nicht an den Fetus oder über die Muttermilch nicht an Säuglinge übertragen werden? Dies ist in meinen Augen verantwortungslos und völlig unakzeptabel!

 

Daher kann es hier nur eine NULL-Grenze geben.