Der Arbeitskreis Kreuzkraut e.V. informiert seit August 2007 über die Gefährlichkeit der Pflanzen und konnte Tausenden von Betroffenen helfen, sie zu identifizieren und dadurch von ihren Tieren fernzuhalten.
Viele Tierhalter, die schon seit langem gegen das giftige Kraut mühevoll vorgehen, sind enttäuscht und verärgert. Sie kämpfen den Kampf gegen Windmühlen, wenn sie ihre eigenen Wiesen kreuzkrautfrei halten, aber ein Befall von Nachbarschaftsflächen und Straßenbegleitgrün durch Samenflug vorprogrammiert ist.
Der Arbeitskreis Kreuzkraut e.V. würde sich wünschen, dass die Behörden aller Länder nach dem Vorbild Niedersachsens ähnliche Regelungen zur Bekämpfung erarbeiten (siehe Recht, Gesetz, Forschung).
Der Arbeitskreis Kreuzkraut fordert eine Bekämpfung von allen Verantwortlichen, aber arbeitet nicht im Sinne einer Ausrottung einer sicherlich ökologisch sinnvollen Pflanze:
(1.) Zweck des Vereins sind Verbreitung, Pflege und Förderung des Tierschutzgedankens nach dem Tierschutzgesetz, insbesondere um Tiere vor schädlichen Einflüssen des giftigen Jacobskreuzkrautes und anderer Kreuzkrautarten zu schützen
(2.) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Öffentlichkeitsarbeit, die
a) zur Sensibilisierung von Politik, Landwirtschaft, Tierhaltern und Öffentlichkeit beiträgt
b) Wege zum Schutz gegen diese Gefahren weist.