Pyrrolizidinalkaloide in Phytopharmaka

Der Gesetzgeber hat im Stufenplan zur Abwehr von Arzneimittelrisiken 1992 festgelegt, dass Pflanzen und Zubereitungen hieraus nur in den Handel gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass

  • die tägliche maximale Aufnahme an toxischen PA unter 1 Mikrogramm liegt
  • während der Schwangerschaft und der Stillzeit dürfen diese Phytopharmaka nicht eingenommen werden
  • die Einnahmedauer ist auf 6 Wochen pro Jahr zu beschränken

(BAnz. Nr.: 111, S. 4805 vom 17.6.1992)

Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln

Deutschland

Eine gesetzliche Grenzwertfestlegung gibt es derzeit nicht. Eine Empfehlung vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings schon. Demnach soll der Anteil von PA so gering wie möglich gehalten werden.

 

Salat: Salat und Salatmischungen sollten vor Verzehr gründlich gewaschen und nicht zum Verzehr geeignete Bestandteile aussortiert werden (Anm.: PA lassen sich durch Wasser nicht auswaschen!)

Tee: Vielverzehrern von Tee wird geraten, häufig die Sorte zu wechseln und nicht ausschließlich Tee zu trinken (Empfehlung max. 2 Tassen/Tag). Kinder und Schwangere sollten nicht mehr als 1 Tasse am Tag zu sich nehmen

Honig: Ausländische Honige sind häufig PA-belastet. Auf dem Produktetikett ist die Herkunft zu ersehen. Auch in deutschen Sommerhonigen wurden PA nachgewiesen. Die Untersuchungen der Honige erfolgt auf freiwilliger Basis.

BfR: Empfehlung für Nulltoleranzen

BfR: "(...) Der Gesetzgeber will Belastungen von Lebensmitteln ausschließen, z.B. weil er die Risiken für nicht ausreichend kalkulierbar bzw. für nicht tolerabel hält oder weil nach dem Stand der toxikologischen Wissenschaft keine Schwellen- / Grenzwerte ableitbar sind, was unter anderem dann der Fall ist, wenn toxikologische Studien genotoxische Wirkungen für den jeweiligen Stoff vermuten lassen. Auch bei unzureichender toxikologischer Datenlage oder bei hinreichendem Verdacht auf weitere mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen können Nulltoleranzen festgesetzt werden (...)"

Die komplette Fassung des BfR:

BfR, Stellungnahme zu Nulltoleranzen
nulltoleranzen_in_lebens_und_futtermitte
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Nach Lesen dieser Stellungnahme würden wir uns wünschen, dass diese Empfehlung auch auf Pyrrolizidinalkaloide anwendbar ist. Aber zu Pyrrolizidinalkaloiden schreibt das BfR:

"(...) Das BfR empfiehlt unter Bezug auf das Ergebnis des Expertengespräches vom 04. März 2010 weiterhin, die Gesamtexposition des Verbrauchers mit gentoxischen und karzinogen wirkenden 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden (PA) aus verschiedenen Lebensmitteln so niedrig wie möglich zu halten. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand sollte eine Tageszufuhr von 0,007 Mikrogramm ungesättigten PA/kg Körpergewicht (KG) bzw. 0,42 Mikrogramm PA für eine 60 kg schwere Person möglichst nicht überschritten werden (...)"

Weltweit

Gesetzliche Regelungen zum Auftreten von PA von der WHO, von Neuseeland, Australien, den USA, Europa, den Niederlanden, Österreich und Deutschland. Zusammenfassung von Dr. Helmut Wiedenfeld:

Gesetzliche Regelungen von Pyrrolizidina
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Kennzeichungspflicht in Lebensmitteln

Eine Kennzeichnungspflicht, dass möglicherweise PA-Inhaltsstoffe in Lebensmitteln vorhanden sein könnten, gibt es nicht.

Pyrrolizidinalkaloide in Futtermitteln

Jeder Futtermittelunternehmer ist für die Sicherheit der Futtermittel, die er herstellt, in den Verkehr bringt oder in seinem eigenen Betrieb verfüttert, verantwortlich.