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Stellungnahme
von Dr. Helmut Wiedenfeld
1. Das
damalige Bundesgesundheitsamt (heute BfArM) hat 1992 erlassen:
Bei allen Heilpflanzen oder Zubereitungen hieraus, die toxische PA
enthalten, muss sichergestellt sein, dass die tägliche Aufnahmedosis
weniger als 1µg beträgt; während der Schwangerschaft und der
Stillzeit dürfen diese Phytopharmaka nicht eingenommen werden; die
Einnahmedauer ist auf 6 Wochen pro Jahr zu beschränken.
2. Dies wurde erlassen auf Grund der zur damaligen Zeit bekannten
Intoxikationsfälle (Literaturbekannt). Dieser Erlass begründete sich
auf der Tatsache, dass sowohl ein akut toxisches Potenzial vorliegt
(insbesondere bei Kindern; der Erlass wurde auch damals so schnell
durchgesetzt, da ein 5-jähriges Kind durch einen Hustentee, der
toxische PA enthielt, verstorben war), aber insbesondere ein chronisches
toxisches Potenzial, das sich dadurch äußert, dass schon geringe
Mengen an PA über einen längeren Zeitraum aufgenommen, irreversible
Leberschädigungen bis zum Leberkarzinom herbeiführen können;
daher die geringe tägliche Aufnahmemenge und die zeitliche Begrenzung.
Wegen der besonderen Kindgefährdung wurde während Schwangerschaft und
Stillzeit die medizinische Verwendung komplett untersagt.
3. Dies sind die z.Zt. einzig festgelegten Grenzwerte für
Zubereitungen, die toxische Pyrrolizidinalkaloide enthalten. Will man so
etwas auf Nahrungs-/ Lebensmittel übertragen, muss Folgendes klar sein:
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Im
Gegensatz zu Arzneimittel gibt es in diesem Fall keine
vorgeschriebene tägliche Aufnahmedosis (oder soll auf einer
entsprechenden Milchpackung stehen: "Von diesem Produkt dürfen
pro Tag nur 500 ml aufgenommen werden, da sonst eine Gesundheitsgefährdung
nicht ausgeschlossen ist" oder auf einem Salat: "Von
diesem Salat darf nur 100g pro Tag verzehrt werden" oder auf
Honig "Die tägliche Verzehrmenge darf 10g nicht überschreiten,
da sonst gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können"?)
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Wie
immer auch der Grenzwert aussehen mag: wegen der Langzeittoxizität
müsste in jedem Falle auf dem Produkt stehen: "Dieses Produkt
darf nur 6 Wochen pro Jahr verzehrt werden"
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Ebenfalls
müsste darauf hingewiesen werden, dass Schwangere und stillende Mütter
dieses Nahrungs-/ Lebensmittel überhaupt nicht verzehren dürfen.
Und am Besten sollte man diese Produkte für Kleinkinder generell
verbieten
Dies sind
meine Argumente dafür, dass für Nahrungs-/ Lebensmittel eine solche
Grenzwertregelung unsinnig ist.
4. Folglich kann und darf es für Nahrungs- /Lebensmittel nur eine
Nulltoleranz geben. Jeder, der in diesem Zusammenhang daher über
Grenzwerte diskutiert, muss sich klarmachen, dass hiermit ein nicht
kalkulierbares Risiko geschaffen wird: wer soll kontrollieren, dass PA
in kontaminiertem Salat, Milch oder Honig nicht von Kleinkindern,
über Schwangere nicht an den Fetus oder über die Muttermilch nicht an
Säuglinge übertragen werden? Dies ist in meinen Augen
verantwortungslos und völlig unakzeptabel!
Daher
kann es hier nur eine NULL-Grenze geben.
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von Dr. Wiedenfeld
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