Erste Gespräche auf EU-Ebene
Unter dem Titel "Workshop on
contaminants in the food chain related to Pyrrolizidine Alkaloids as
undesirable substances in animal feed" widmet sich die EU in
Brüssel jetzt dem Thema. Bei dem international besetzten Kongress vom
22. bis 23. Februar 2010 hat auch Dr. Helmut Wiedenfeld, akadem.
Direktor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn teilgenommen und
referiert.
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Bitte beachten Sie
auch seine eingestellte Zusammenfassung Gesetzliche
Regelungen zum Auftreten von
PA von der WHO, von Neuseeland, Australien, den USA, Europa, den
Niederlanden, Österreich und Deutschland. Download ca.
130 KB hier...
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"Grenzwertfestlegung
für PA in Nahrungsmitteln", Stellungnahme von Dr. Wiedenfeld
hier: http://www.ak-kreuzkraut.de/pa-toleranz.htm
EU setzt Flächenstilllegungsprogramm aus
Seit 2008 dürfen Bracheflächen wieder bewirtschaftet werden. Der
Hintergrund sind steigende Nachfragen nach Getreide, derer
Preisanstieg sowie schlechte Ernten.
Die EU hatte 1992 für Betriebe über 20 ha Ackerfläche (ca.-Angabe)
ein Stilllegungsgebot für 10% der Fläche angeordnet. Diese Verordnung
wurde nunmehr für Herbst / Frühjahr 2008 bis auf weiteres aufgehoben.
Dieser Entschluss begünstigt natürlich auch den Kampf gegen das
Jakobskreuzkraut - ein heimlicher Erfolg!
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So nicht: Diese Dauerweide für 5 Pferde stellt mehr als eine akute
Gefahr dar!

Tierschutz
im landwirtschaftlichen Betrieb - Einführung
Die
Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere enthält Grundregeln zum Schutz von Tieren aller Arten
(einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien), die zur Erzeugung von
Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen
landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden.
Diese
Regelung beruht auf dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von
Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und den vom "Farm
Animal Welfare Council" des britischen Landwirtschaftsministeriums
festgelegten "fünf Freiheiten"
Die Fünf Freiheiten
laut Europäischer Regelungen zur Haltung von Tieren
im landwirtschaftlichen Betrieb
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Freisein von Hunger und
Durst (Zugang zu frischem Trinkwasser und gesunder Nahrung)
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Freisein von Unbehagen
(angemessenes Lebensumfeld mit Unterschlupf und bequemem Liegeplatz)
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Freisein von
Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten (Verhütung bzw.
schnelle Behandlung)
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Freisein zum Ausleben
normaler Verhaltensweisen (ausreichendes Platzangebot, angemessene
Funktionsbereiche und sozialer Kontakt zu Artgenossen)
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Freisein von Angst und
Leiden (Haltungsbedingungen und Behandlungen, die keine psychischen
Leiden fördern
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/farm/index_de.htm
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Details für die EU-Handlung
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in der gesamten EU fallen ca. 3,8 Mio Hektar unter diese Regelung
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der hohe Getreidebedarf nach z.B. Mais, Sonnenblumen, Roggen stammt
aus der steigenden Nachfrage für Bio-Gas-Anlagen
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steigende Nachfrage auch nach Raps für
Biodiesel
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demzufolge wurde der Getreideanbau von z.B. Hafer oder Weizen
verdrängt, da diese Getreidepreise niedriger waren als die von
Abnehmern von Rohstoffen für Bio-Gas-Anlage oder Biodiesel
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die EU will somit eigentlich den Markt der Getreidepreise beeinflussen (z.B.
wieder fallende Hafer- und Braugerstenpreise) und erhofft sich von der
zeitweilig aufgehobenen Anbausperre, dass die Getreideernte 2008 um 10 -
17 Mio Tonnen steigt
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